AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Chatrina’s Sauberwerk– Reinigung für private
Haushalte
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Chatrina's Sauberwerk (nachfolgend «Dienstleister») und dem Kunden. Mit der Beauftragung einer Reinigung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.
2. Leistungen
Die Reinigungsleistungen werden individuell mit dem Kunden vereinbart und in einem separaten Vertrag festgehalten. Der Dienstleister erbringt die Leistung fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen.
3. Preise & Zahlung
Die Preise richten sich nach dem Verschmutzungsgrad und dem Aufwand und werden vorab mit dem Kunden vereinbart.
Rechnungen sind bis spätestens am 5. des Folgemonats zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, seine Dienstleistungen sofort einzustellen.
Für verspätete Zahlungen werden Mahngebühren erhoben:
1. Mahnung: Kostenlos (Hinweis zur ausstehenden Zahlung)
2. Mahnung: CHF 20.- Mahngebühr
3. Mahnung: CHF 40.- Mahngebühr
Wird auch nach der dritten Mahnung keine Zahlung geleistet, behält sich der Dienstleiter das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und die Forderung beim zuständigen Betreibungsamt geltend zu machen. Dabei können weitere Kosten und Gebühren entstehen, die dem Kunden belastet werden.
4. Stornierung & Reklamationen
Der Kunde muss Reklamationen innerhalb von 12 Stunden nach der Reinigung melden, damit eine Nachbesserung möglich ist.
Falls der Kunde den vereinbarten Termin absagen muss, wird ein neuer Termin gesucht. Bei kurzfristigen Absagen kann eine Stornogebühr anfallen (nach individueller Vereinbarung).
5. Schlüssel & Zugang zur Wohnung
Falls der Kunde dem Dienstleister einen Schlüssel überlässt, wird dies im Vertrag schriftlich festgehalten.
Der Dienstleister verpflichtet sich, den Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und ausschliesslich für die vereinbarten Reinigungszwecke zu nutzen.
6. Haftung & Versicherung
Der Dienstleister verfügt über eine Betriebsversicherung, die Schäden abdeckt, die während der Reinigung entstehen könnten.
Schäden müssen dem Dienstleister innerhalb von 24 Stunden nach der Reinigung gemeldet werden.
Der Dienstleister haftet nicht für bereits bestehende Schäden oder normale Abnutzung.
7. Krankheit & Ausfall des Dienstleisters
Falls der Dienstleister krank ist, wird – wenn möglich – ein Ersatztermin vorgeschlagen.
Sollte kein Ersatztermin gefunden werden, werden die ausgefallenen Stunden von der Rechnung abgezogen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Uster, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.